Ambulante Pflege
Behandlungspflege nach SGB V
(jegliche Form der Behandlungen, die über die Krankenkassen abgerechnet werden können – alle Krankenkassenleistungen)
Pflege nach SGB XI
von Pflegestufe 0 bis zur Finalpflege
Beratung in allen Pflegeangelegenheiten
Kurzfristige Erstellung eines individuellen Pflegeplans
Beantragung der Kostenübernahme bei Kranken- und Pflegekassen
Erstellen von Anträgen für eine Pflegestufe
Regelmäßige Qualitätssicherungsbesuche (Pflegegeld)
Regelmäßige Kontakte zu behandelnden Ärzten und den zu Pflegenden sowie deren Angehörigen
Verhinderungspflege